Insolvenzverschleppung: Keine Haftung des Restrukturierungsberaters

Das 'Damoklesschwert', das über jedem GmbH-Geschäftsführer (GF) hängt, ist, eine Insolvenzgefahr nicht rechtzeitig erkannt zu haben, nicht innerhalb der Maximalfrist von drei Wochen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt zu haben…