Insolvenzverschleppung: Keine Haftung des Restrukturierungsberaters
Das 'Damoklesschwert', das über jedem GmbH-Geschäftsführer (GF) hängt, ist, eine Insolvenzgefahr nicht rechtzeitig erkannt zu haben, nicht innerhalb der Maximalfrist von drei Wochen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt zu haben…
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