Handwerkerleistung bei Auszug
Handwerkerleistung bei Auszug Kosten, die bei einem Umzug dafür entstehen, dass Elektrogeräte von einem Handwerker ausgebaut und entsorgt werden, können als Handwerkerleistung von der Steuer abgezogen werden. Solche Leistungen gelten noch als „im Haushalt“ erbracht. Es kommt darauf an, dass die Handwerkerleistung im weitesten Sinn durch ein Wirtschaften im Haushalt veranlasst ist. Und das ist auch bei einer beendeten oder bevorstehenden Haushaltsführung der Fall (FG Sachsen, Az. 4 K 194/18).
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