Sterbegeld interessiert den Fiskus
Sterbegeld interessiert den Fiskus Stirbt ein Mann und hat er keine Nachfahren, so dass ein Sterbegeld aus einer Pensionskasse seiner betrieblichen Altersvorsorge zwar an die Erben gezahlt wird, nicht jedoch an echte 'Hinterbliebene', so ist diese Zahlung (hier ging es um 8.000 €) einkommensteuerpflichtig. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf wehrten sich die Eltern des Erblassers gegen den Steuerbescheid – vergeblich. Weil im Versicherungsvertrag als Bezugsberechtigte im Todesfall die „Hinterbliebenen“ – also der Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährtin und Kinder – bestimmt waren, könne die Steuerfreiheit nicht auch für die Eltern gelten. Die Zahlung sei eine „einkommensteuerpflichtige sonstige Einkunft“. Das Argument der Eltern, es lägen keine eigenen Einkünfte, sondern Einkünfte des Sohnes vor, zog nicht (FG Düsseldorf, Az. 15 K 2439/18 E).
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