Fahrtenbuch

Fahrtenbuch Das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 3 K 107/18) hat entschieden, dass es für eine ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuchs für einen Dienstwagen nicht ausreiche, wenn die Wege zwar direkt elektronisch erfasst werden, nicht jedoch auch der konkrete Anlass jeder Fahrt. Auch dieser müsse zeitnah eingetragen werden, um Manipulationen zu vermeiden. Eine technische Lösung, die (wie hier) auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann nicht als (elektronisches) Fahrtenbuch anerkannt werden.