Wer Krach will, kann den bei einer Gesellschafterversammlung immer bekommen
Die GmbH-Gesellschafter sind in ihrer Gesamtheit das oberste Willensbildungsorgan der GmbH. Ihren Willen bilden sie in einer Versammlung, der Gesellschafterversammlung. Nur sie ist befugt, Entscheidungen zu treffen, die für alle weiteren Mitglieder…
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