Leistungs-Rückzahlung nach verspäteter Lohnzahlung ist kein Schaden

Leistungs-Rückzahlung nach verspäteter Lohnzahlung ist kein Schaden Wird einem Arbeitnehmer vom Jobcenter eine kurzzeitige Geldleistung zugesprochen, weil sein Arbeitgeber ihm keinen Lohn gezahlt hat, so muss er diese Zahlung erstatten, wenn der Arbeitgeber die Lohnzahlung später nachholt. Er kann aber keinen Schadenersatz gegen seinen Chef durchsetzen. Zwar schuldet ein Arbeitgeber (neben Verzugszinsen) in einem solchen Fall Schadenersatz für die dem Arbeitnehmer entstandenen finanziellen Nachteile. Dazu zähle aber die Erstattung des „Lohnersatzes“ an das Jobcenter nicht. Ein „echter Schaden“ wäre beispielsweise gewesen, dass er Zinsen für einen Bankkredit zu zahlen gehabt hätte, den er hätte aufnehmen müssen, weil der Arbeitgeber das Gehalt nicht gezahlt hatte (BAG, Az. 5 AZR 205/17 Gi 03-21/19).