Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung genötigt?

Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung genötigt?„Der verurteilte Zeitdiebstahl“ titelt Joachim Bomhard seinen Kommentar in der Augsburger Allgemeine. Und Recht hat er. Das Luxemburger Stechuhr-Urteil (EuGH vom 14.5.2019, Az. C–55/18) entzieht Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleichen Maßen Freiheiten, die auch Grundlage für das auf Flexibilität und gegenseitiges Vertrauen aufgebaute Betriebsklima sind. Solange keiner weiß, ob, wie und wann das Urteil in deutsches Recht umgesetzt wird, kann man auch nicht viel über die Folgen (außer Bürokratie und Kosten) sagen. Klar ist, dass die Erfassung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit für Arbeitgeber ein neues Bürokratiemonster und das vorläufige Ende der Vertrauensarbeitszeit bedeutet. Arbeitnehmerfreundliche Urteile sehen anders aus. Der deutsche Gesetzgeber ist nun aufgefordert, die Vorgaben des EuGH umzusetzen; wahrscheinlich durch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Ob dies noch in dieser Legislaturperiode aufgegriffen wird — wie es BMAS Hubertus Heil angekündigt hat — ist für uns kaum vorstellbar. Akuter Handlungsbedarf besteht daher für Arbeitgeber noch nicht.