Verdienstgrenzen bei Minijobs bleiben
Verdienstgrenzen bei Minijobs bleiben Die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) sollten, ginge es nach der FDP, dynamisch erhöht werden können. Die Verdienstgrenzen sind seit 2013 nicht angehoben worden. Die starren Regelungen lassen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zu. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns reduzieren sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürfen. Trotz dieses Vorstoßes bleibt bei den Verdienstgrenzen für Minijobs vorerst alles beim Alten. Der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 13.3.2019 einen Gesetzentwurf (BT-Drucksache 19/4764) der FDP-Fraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung abgelehnt. Für den Entwurf stimmte neben der FDP nur die AfD-Fraktion, während alle anderen Fraktionen ihn ablehnten.
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