Doppelte Buchführung

Doppelte BuchführungAuch für Liechtenstein-AG nicht zwingend. Ist eine ausländische Aktiengesellschaft (hier aus Liechtenstein, die in der Bundesrepublik Einnahmen aus Vermietung erzielt) bereits zur Buchführung verpflichtet (wenn auch nach ausländischem Recht), so ist damit die Mitwirkungspflicht der Gesellschaft zum (inländischen) Steuerverfahren erfüllt. Das Finanzamt kann sie nicht zusätzlich zur Buchführung nach deutschem Steuerrecht verpflichten (BFH, Az. I R 81/16).