Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht Auch das noch: Yogakurs als Bildungsurlaub: Unter bestimmten Voraussetzungen rechtfertigt ein Yogakurs bei der Volkshochschule nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz die Gewährung von Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer für diesen Zeitraum bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. Das geht aus einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 11.4.2019 (Az. 10 Sa 2076/18) hervor. Im konkreten Fall stellte ein Mitarbeiter einen Antrag auf Bildungsurlaub bei seinem Arbeitgeber. Er wollte an dem fünftägigen Volkshochschulkurs „Yoga I — erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ teilnehmen. Nach der Gesetzesbegründung ist der Begriff der beruflichen Weiterbildung weit zu verstehen, so die Richter. So sollen u. a. „Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern in Zeiten des fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Insofern erfüllt auch ein Yogakurs mit geeignetem didaktischen Konzept diese Voraussetzungen.“
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