Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Kündigung wegen außerdienstlichem Verhalten unwirksam
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Kündigung wegen außerdienstlichem Verhalten unwirksam Die Anforderungen an eine verhaltensbedingte Kündigung sind hoch, wenn es sich um außerdienstliches Verhalten handelt. Dies zeigt auch ein aktuelles Urteil: Darin hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Az. 13 Sa 371/18) die Kündigung eines VW-Mitarbeiters wegen fremdenfeindlichen Verhaltens außerhalb der Arbeitszeit für unzulässig erklärt. Mit dem Urteil trennt das Landesarbeitsgericht scharf zwischen rechtsextremen Freizeitaktivitäten und dem Beruf. Im April vergangenen Jahres hatte bereits das Arbeitsgericht Braunschweig erklärt: „Was der Mann in seiner Freizeit auch getan haben könnte, es stellt keinen Verstoß gegen seine Pflichten als Arbeitnehmer dar.“
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