Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung Brennt ein Auto „in voller Ausdehnung“ und gibt es keine Anzeichen dafür, dass es sich um Brandstiftung handelt, sondern um eine „Selbstentzündung“, so muss die Kfz-Haftpflichtversicherung auch den Schaden bezahlen, den ein neben dem brennenden Wagen geparktes Auto erleidet. Der Schaden sei, laut LG Rostock, „bei dem Betrieb“ des Fahrzeugs entstanden. Dieser Betrieb umfasse alle „durch den Kfz-Verkehr beeinflussten Schadensabläufe“ (LG Rostock, Az. 1 S 198/17).
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