Kein Stimmrecht in eigener Sache: Vertretungsverbot als Konsequenz
Wenn Sie als GmbH-Gesellschafter von der Gesellschafterversammlung entlastet werden sollen oder wollen, haben Sie bei dieser Abstimmung kein Stimmrecht in eigener Sache (§ 47 Abs. 4 GmbHG). So schön, so gut. Aber: Das Gleiche gilt auch dann, wenn…
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