Kein Stimmrecht in eigener Sache: Vertretungsverbot als Konsequenz

Wenn Sie als GmbH-Gesellschafter von der Gesellschafterversammlung entlastet werden sollen oder wollen, haben Sie bei dieser Abstimmung kein Stimmrecht in eigener Sache (§ 47 Abs. 4 GmbHG). So schön, so gut. Aber: Das Gleiche gilt auch dann, wenn…