Basiszins

Basiszins Zur Bewertung von Beteiligungen nach dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags. Als Vorgabe des IDW sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden, für deren Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurückgegriffen wird. Für Bewertungsstichtage ab April 2019 liegt der Basiszinssatz bei 0,80 %.