Zahlungen nach Insolvenzreife können zulässig sein

Als GmbH-GF haften Sie persönlich für Zahlungen, die die GmbH leistet, obwohl sie insolvenzreif ist. Immer? Nein, nicht immer! Denn Ihre Haftung für solche Zahlungen, die Sie veranlasst haben, obwohl die GmbH insolvenzreif ist, entfällt, wenn (und…