Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung Wird ein Auto von einem anderen Autofahrer bei einem Unfall beschädigt, so hat der Geschädigte für die Suche nach einem Gutachter die freie Wahl. Das gelte auch dann, wenn der von der regulierenden Versicherung vorgeschlagene Gutachter weniger als halb so teuer ist wie der 'selbst Ausgesuchte' (hier verlangte der Gutachter 590 €, der von der Versicherung vorgeschlagene 280 €). Das AG Nördlingen entschied zugunsten des Geschädigten. Begründung: Ein Geschädigter dürfe sich den Sachverständigen seines Vertrauens aussuchen. Die Wahl müsse zwar wirtschaftlich sein, aber er müsse nicht uneingeschränkt zugunsten des Versicherers sparen. Außerdem habe das Honorar des von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachters weit unter den marktüblichen Preisen gelegen. Es sei anzuzweifeln, ob der ein unabhängiges Gutachten erstellt hätte (AG Nördlingen, Az. 3 C 782/17).
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