Einkommensteuer

Einkommensteuer Bezahlt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Teilnahme an einer sogenannten Sensibilisierungswoche, bei der Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge vorgestellt werden (unter anderem gab es Kurse zu gesunder Ernährung und Bewegung, zum Herz-Kreislauftraining, zur Stressbewältigung oder zur 'Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit'), so ist der Wert der Veranstaltung als Arbeitslohn vom Arbeitnehmer zu versteuern. Denn es handelt sich um eine „allgemein gesundheitspräventive Maßnahme auf freiwilliger Basis“. Anders sähe es aus, wenn es sich um „Maßnahmen zur Vermeidung berufsspezifischer Erkrankungen“ handeln würde. Kosten für eine solche Prävention wären im „ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers“ und dürften dann nicht wie Lohn behandelt werden (BFH, Az. VI R 10/17).