Beherrschende Stellung in der GmbH: Ene, mene, muh und raus bist Du
Wenn das GmbH-Stammkapital erhöht werden soll, dann ist das eine Satzungsänderung. Der müssen nach dem GmbH-Gesetz ¾ der Gesellschafter zustimmen. Bestimmt die Satzung eine andere Mehrheit für Satzungsänderungen, dann gilt natürlich diese. Wie jede…
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