Krankheitskosten bei Erstattungsverzicht

Krankheitskosten bei Erstattungsverzicht Krankheitskosten, die ein Steuerpflichtiger selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung von seiner privaten Krankenkasse zu erhalten, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 33 EStG zu berücksichtigen (FG Niedersachsen, Az. 9 K 325/16). Der wirtschaftliche Vorteil führe nicht zu einer Unzumutbarkeit der Geltendmachung der Ersatzansprüche gegen die Krankenkasse: Kann sich ein Steuerpflichtiger durch Rückgriff gegen seinen Versicherer schadlos halten, sei eine Abwälzung seiner Kosten auf die Allgemeinheit nicht gerechtfertigt, es sei denn, es liegen Gründe vor, die den Verzicht selbst oder die Geltendmachung von Ersatzansprüchen als unzumutbar erscheinen lassen könnten.