Betriebsrat

Betriebsrat Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergütung des Vorsitzenden: Weil es bei der Frage nach der Ermittlung der Vergütungshöhe eines Betriebsratsvorsitzenden nicht um eine Umgruppierung gehe, sondern um die „individualrechtlich zu beurteilende Frage, welche Vergütung einem Betriebsratsvorsitz bei betriebsüblicher beruflicher Entwicklung zusteht“, bestehe kein Mitbestimmungsrecht für den Betriebsrat. Hier war dem Vorsitzenden das Gehalt gekürzt worden, weil der Arbeitgeber vermutet hatte, dass der Mann von einem früheren Geschäftsführer „unzulässig begünstigt“ worden ist. Ob das stimmt, wird in einem separaten Verfahren geklärt (LAG Düsseldorf, 8 TaBV 70/18).