Petition zum Verbot von Briefkastenfirmen
Petition zum Verbot von Briefkastenfirmen Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags setzt sich für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch Briefkastenfirmen ein. In der Sitzung am 13.3.2019 beschlossen die Abgeordneten einstimmig eine Petition zur Vermeidung von Steuerhinterziehung durch ein Verbot sogenannter Briefkastenfirmen, um diese dem BMF und dem BMJV als Material zu übergeben, „soweit nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch Briefkastenfirmen berührt sind“. In der Begründung der Beschlussempfehlung schreibt der Ausschuss mit Bezug auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, Briefkastenfirmen seien dann problematisch, wenn diese aufgrund der Verschleierung der wahren Eigentümerstruktur oder der tatsächlichen Geschäftstätigkeit für Steuervermeidung oder kriminelle Aktivitäten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche genutzt würden. Bis März 2021, so schreibt der Petitionsausschuss, sollen EU-weit die nationalen Register vernetzt werden. Dies werde einen Zuwachs an Transparenz gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Strukturen bringen, heißt es in der Beschlussempfehlung.
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