Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Ein Küchenverkäufer ist nicht automatisch ein guter Arbeitsvermittler
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Ein Küchenverkäufer ist nicht automatisch ein guter Arbeitsvermittler Für Neu-Beschäftigte bei der Agentur für Arbeit gibt es eine Regel, dass ihr Entgelt höher anzusetzen ist, wenn sie eine einschlägige Berufserfahrung mitbringen, die es ermöglicht, ohne nennenswerte Einarbeitungszeit die übertragenen Tätigkeiten ausüben zu können. Ein Mann, der aus der freien Wirtschaft als Küchengeräteverkäufer zur Arbeitsagentur kommt, kann einen solchen Zuschlag nicht beanspruchen. Das gelte auch dann, wenn er Großküchen ausgestattet habe (mit Spülmaschinen oder Wasseraufbereitungsanlagen) und deswegen nur „mit Vorgesetzten“ verhandelt habe, was seiner aktuellen Tätigkeit als ein für Arbeitgeber tätiger Arbeitsvermittler geholfen hätte. „Der Vertrieb von Küchengeräten und Zubehör“, so das Bundesarbeitsgericht, weise „hinsichtlich der Zielsetzung und der fachlichen Anforderungen keine Vergleichbarkeit mit dem Einwerben geeigneter Stellen für Arbeitssuchende auf“, (BAG, Az. 6 AZR 171/18).
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