Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Arbeitsplatz

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Arbeitsplatz Wer arbeitsunfähig ist, braucht keinen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Wunsch eines Arbeitnehmers offenbar nicht nachvollziehen können, der trotz „Krankschreibung“ durch einen Arzt von seinem Chef (auch) für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit einen „Arbeitsplatz innerhalb seines früheren Tätigkeitsbereichs zugewiesen“ bekommen wollte. Begründung: Er wolle auf diesem „leidensgerechten“ Platz die Stabilisierung seines Gesundheitszustands erreichen. Die Richter hielten dagegen: „Während der Unmöglichkeit der Arbeitsleistung“ bestehe auch kein Beschäftigungsanspruch, der mit einer einstweiligen Anordnung zu sichern wäre. Während seiner Arbeitsunfähigkeit habe der Mann aber auch keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber prophylaktisch sein Weisungsrecht ausübe und ihm einen Arbeitsplatz für den Fall der Genesung zuweise (LAG Berlin-Brandenburg, Az. 7 Ta 1244/18).