Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement Prävention am Arbeitsplatz: Die psychische Gefährdungsbeurteilung gehört zur Unternehmerpflicht, die vom Gesetzgeber an drei Stellen festgeschrieben wurde: Arbeitsschutzgesetz: § 5 ArbSchG Betriebssicherheitsverordnung: § 3 BetrSichV und Arbeitsstättenverordnung: § 3 ArbStättV. Soweit die Theorie. Wie Sie in der Praxis psychischen Belastungen am Arbeitsplatz begegnen, zeigt unsere heutige 'arbeitgeber intern'-Beilage.