Amazon darf 'bezahlte' Kundenrezensionen untersagen

Amazon darf 'bezahlte' Kundenrezensionen untersagen Drittanbieter dürfen Produkte nicht ohne Hinweis auf Bezahlung der Tester für Kundenrezensionen bewerben, so ein Beschluss des OLG Frankfurt a. M. (Az. 6 W 9/19). Wer auf amazon.de Produkte mit 'gekauften' Bewertungen bewirbt, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben, handelt unlauter.