Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht Das Kammergericht Berlin hatte zu entscheiden, wann Beiträge einer Bloggerin und Influencerin in sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Insgesamt ging es um drei Instagram-Posts, die von ihr nicht als Werbung gekennzeichnet worden sind. Dagegen klagte die Wettbewerbszentrale mit der Begründung, durch die fehlende Kennzeichnung werde gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, weil die Bloggerin auf den Bildern Unternehmensaccounts verlinkt. In zwei von drei Fällen bekamen die Wettbewerbshüter Recht, weil es zu einer Vermischung von redaktionellen Äußerungen mit als Werbung zu qualifizierenden Links kam (KG Berlin, 5 U 83/18).
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