Fahrtenbuch

Fahrtenbuch Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen auch privat und weist er den Umfang dieses „geldwerten Vorteils“ für die Besteuerung per Fahrtenbuch nach (also nicht pauschal nach der 1%-Regel), so muss er sämtliche Belege für die Fahrzeugkosten einzeln nachweisen können. Eine Schätzung von Aufwendungen kommt – auch teilweise – selbst dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Kosten der Konzern-Dienstautos selbst nicht im Einzelnen erfasst hat und es dem Arbeitnehmer daher nahezu unmöglich ist, die Aufwendungen im Detail zu belegen. Dass das nicht in seiner 'Macht' stand, sei unerheblich (FG München, Az. 7 K 3118/16).