Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Urlaubsrecht

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — UrlaubsrechtArbeitgeber müssen die Mitarbeiter zum Urlaub drängen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber Beschäftigte auf nicht genommenen Urlaub hinweisen müssen. Die Arbeitgeber haben die Mitarbeiter aufzufordern, (noch) nicht beantragten Urlaub eintragen zu lassen und darauf hinzuweisen, dass nicht beantragter Urlaub verfällt. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Arbeitgeber ihre Angestellten „klar und rechtzeitig“ auf nicht genommenen Urlaub hinweisen müssen. In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der 51 Tage Urlaub aus mehreren Jahren bezahlt haben wollte, den er bis zum Ende seines Arbeitsvertrags nicht genommen hatte. Der Arbeitgeber hatte behauptet, per E-Mail auf die Urlaubsansprüche hingewiesen zu haben, der Mitarbeiter hingegen bestritt, frühzeitig informiert worden zu sein. Weil dieser Disput noch gelöst werden muss, wurde der Fall nochmal an die Vorinstanz — das Landesarbeitsgericht München — verwiesen (BAG, Az. 9 AZR 541/15).