Die Spaßbremse beim Betriebsübergang: § 613a BGB (Teil II)

Der meiste Ärger entsteht vor allem dann, wenn die gleiche Arbeit den 'Neuen' gegenüber auch noch besser bezahlt wird. Es kann auch passieren, dass die Gruppe der hinzugekommenen Mitarbeiter grundsätzlich eine längere Betriebszugehörigkeit…