Sonderausgaben
Sonderausgaben Steuerzahler, die sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert sind, können lediglich die Beiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abziehen, die sie an die gesetzliche Krankenversicherung entrichten. Mit dieser Entscheidung stellte sich der BFH (Az. X R 5/17) auf die Seite der Finanzverwaltung. Wichtig: Mittlerweile hat der unterlegene Kläger hiergegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wir halten negative Bescheide des Finanzamts bis zur Entscheidung des BVerfG offen (Az. 2 BvR 1733/18).
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