Bauleistungen

Bauleistungen Das Finanzamt muss einem Bauträger, der in der rechtsirrigen Annahme als Leistungsempfänger Steuerschuldner für bestimmte Bauleistungen zu sein, Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, diese erstatten. Dies hatte der BFH entschieden (Az. V R 49/17). In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 3 – S 7279/19/10001 :001) erkennt das Bundesfinanzministerium diese Rechtsprechung nun in allen offenen Fällen an.