Grundsteuer

Grundsteuer Falls Ihre GmbH oder Sie persönlich als Eigentümer eines bebauten Grundstücks im Jahr 2018 ohne eigenes Verschulden Mietausfälle von mehr als 50 % hinnehmen mussten, können Ihnen auf Antrag 25 % der Grundsteuer erlassen werden. Ein Erlass von 50 % ist möglich, sofern Sie überhaupt keine Einnahmen erzielt haben. Zuständig sind grundsätzlich die Kommunen, nur in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sind es die Finanzämter. Den entsprechenden Antrag müssen Sie bis zum 31.3. des Folgejahres stellen. Zur Fristwahrung genügt die Einreichung des Antrags. Die Begründung und evtl. Belege können Sie dann nachreichen.