Elterngeld

ElterngeldVerzichtet Personengesellschafter auf Gewinn, dann wird auch nichts angerechnet. Der im Steuerbescheid ausgewiesene Jahresgewinn einer Personengesellschafterin (hier: GbR) ist nicht anteilig im Elterngeldzeitraum als Einkommen anzurechnen, wenn die Gesellschafterin für diese Zeit auf ihren Gewinn verzichtet hat. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es änderte damit seine vorherige Rechtsprechung zu diesem Punkt, wonach der Jahresgewinn eines Gesellschafters auch dann anteilig als Einkommen in der Bezugszeit anzurechnen war, sofern der Gesellschafter auf seinen Gewinn in der Elternzeit verzichtet hatte (BSG, Az. B 10 EG 5/17 R).