Krankenkassen-Bonusprogramm

Krankenkassen-BonusprogrammPauschale Leistungen mindern nicht den Sonderausgabenabzug. Pauschale Bar- oder Sachleistungen für gesetzlich Versicherte, die auf Grund von 'Bonusprogrammen' an diese ausgeschüttet werden, sind steuerlich so zu werten, als ob dadurch Krankenversicherungsbeiträge „erstattet“ würden, was eine geringere Steuererstattung zur Folge hat. Das Sächsische FG widerspricht dem: Die Bonuszahlung stünde nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Beiträgen „zur Erlangung des Basisversicherungsschutzes“ (Sächsisches FG, Az. 6 K 619/17; anhängig beim BFH).