Unbekannt und doch charmant: Unterbeteiligung als sinnvolle Finanzierungsalternative und zur legalen Einkünfteverlagerung

Die weitaus meisten Geschäftsleute kennen die stille Gesellschaft als Instrument der Eigenkapitalfinanzierung. Bei einer GmbH wird die stille Beteiligung als Rücklage gebucht und steht damit nach außen erkennbar als Eigenkapital in der Bilanz, ohne…