Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-HaftpflichtversicherungSachverständigen-Gutachten ist starkes Indiz für „Erforderlichkeit“. Lässt ein Autobesitzer sein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall gemäß dem von einem Kfz-Sachverständigen erstellten Gutachten reparieren, so darf die Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Abzug vom Rechnungsbetrag mit der Begründung vornehmen, nicht alle Positionen in dem Gutachten wären für die „Reparatur“ erforderlich gewesen (AG Gelnhausen, Az. 53 C 902/16).