Eins nach dem anderen: Verrechnung von Sanierungsgewinnen

Nach § 3a Abs. 1 EStG n. F. durch JStG sollen Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung i. S. v. § 3a Abs. 5 EStG n. F. steuerfrei sein, unter der Voraussetzung,…