Aufnahme eines „atypisch Stillen“: Kein GewSt-Freibetrag

Einer GmbH, die im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter aufnimmt, ist der Freibetrag von 24.500 € für Zeiträume vor der Aufnahme nicht zu gewähren (FG Münster, Az. 10 K 4079/16 G). Im vorliegenden Fall nahm…