Arbeitgeber-Beteiligung an Zusatzkrankenversicherung: Barlohn oder Sachlohn?
Als Arbeitgeber müssen Sie immer die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die 100 % der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung setzen sich also immer zusammen aus 50 %, die der Arbeitnehmer leisten und tragen muss und die Sie ihm vom (Brutto-)lohn einbehalten, um sie zusammen mit Ihren 50 %, dem sogenannten ...
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