Verlängerung der erleichterten Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ein GmbH-Geschäftsführer (GF) haftet persönlich, also mit seinem Privatvermögen, dafür, dass die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung pünktlich und vollständig abgeführt werden. Hat er nicht genügend Geld zur Verfügung, um sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge abzuführen, kann (und sollte) er eine ...