Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Der Betriebsrat darf nicht 'generell' in die Akten schauen
Eine Klausel in einer Betriebsvereinbarung, die dem Gesamtbetriebsrat ein generelles Einsichtsrecht in die elektronischen Personalakten der Arbeitnehmer gewähren soll, ohne dass die betroffenen Beschäftigten zustimmen müssten, ist rechtswidrig. Dadurch wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer „in unangemessener ...
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