Haftung nach Sturz auf Rollstuhlrampe bei Nässe
Das Aufstellen von Warnschildern im Hoteleingangsbereich, um auf eine mögliche Rutschgefahr auf einer Rollstuhlrampe bei Nässe hinzuweisen, ist nur dann ausreichend, wenn die Rollstuhlrampe den maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des BGH (Az. X ZR 110/18) hervor.
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