Veto vom Arbeitgeber? Kein Verfall von Urlaubstagen
Nach dem deutschen Arbeitsrecht müssen Mitarbeiter ihren Urlaub grundsätzlich im laufenden Jahr nehmen. Umgekehrt bedeutet das: Sie als Arbeitgeber müssen ihnen den Urlaub im laufenden Jahr gewähren. Wird er nicht genommen, verfällt der Urlaub am 31.12. eines jeden Jahres, soweit dem keine gesonderten Vereinbarungen (Tarif- oder ...
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