Mitarbeiter-Plaudertäschchen müssen mit Konsequenzen rechnen
Verstößt einer Ihrer Mitarbeiter gegen seine Verschwiegenheitspflicht, hat er ein Problem. Je nachdem, wie schwer der Verstoß ist, kann die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nicht nur eine Abmahnung, sondern eine ordentliche und in ganz schweren Fällen sogar eine außerordentliche, fristlose Kündigung des 'Plaudertäschchens' ohne ...
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