Corona I: Kein Schmerzensgeld vom Chef für infizierten Mitarbeiter

Hat sich ein Mitarbeiter einem ärztlichen Attest zufolge am Arbeitsplatz mit Corona infiziert, hat er dennoch kein Recht auf Schmerzensgeld von seinem Arbeitgeber. Der müsste nur zahlen, wenn er schuld an der Corona-Infektion gewesen wäre…