Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Steuern senken durch Computerkauf: Sollte demnächst die Anschaffung neuer Computer, Drucker oder Software fällig sein, sollten Sie diese Investition noch in diesem Jahr durchführen, damit diese noch 2021 steuermindernd berücksichtigt werden können. Wegen der verkürzten Abschreibungsdauer wirken sich die Investitionen in diesem Bereich in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben aus. Gleiches gilt für selbstständig nutzbare Gegenstände, deren Anschaffungskosten unter 800 € liegen. Sie sind ebenfalls als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abzugsfähig.