Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 24. November verlängert

Die Regelungen in Bezug auf die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Sie, sehr geehrte Damen und Herren, als Arbeitgeber bereits kennen, bleiben auch weiterhin bestehen. Darüber hinaus aber sollen Sie als Arbeitgeber mit Wirkung seit dem 10.…