Auch zusätzlich gezahlte Abfindung kann steuerbegünstigt sein

Zahlen Sie einem Ihrer Mitarbeiter eine zusätzliche Abfindung, weil der die sogenannte 'Sprinterklausel' wählt, ist diese ermäßigt zu besteuern (Hessisches Finanzgericht/FG; Az. 10 K 1597/20 agi 172101). Der Grund: Die Kündigung durch den…