Arbeitsmittelgestellung: Homeoffice, Fahrradkuriere und die Diskussion um Smartphones

Nicht nur, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Fahrradkuriere einsetzen, müssen Sie, sehr verehrte Damen und Herren, ihnen für ihre Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung stellen (Landesarbeitsgericht Hessen, Az.: 14 Sa 306/20 und 14 Sa…