Teilzeit in der Elternzeit mit einstweiliger Verfügung durchsetzbar

Nach § 15 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) darf ein Arbeitnehmer während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Aktuell ist es (noch) möglich, 30 Stunden während der Elternzeit zu arbeiten. Ab dem 1. September 2021 wird diese…